Mietrechts-Tipp: Vermieter muss Satellitenschüssel in der Regel zustimmen

Neu > Ratgeber | 8. September 2017
004

Die Montage einer Sat-Antenne am Haus ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. In der Regel muss der Vermieter allerdings einer Installation zustimmen, wenn in dem Haus kein Kabelanschluss oder keine Gemeinschaftssatellitenschüssel vorhanden, der Mieter die Kosten des von einem Fachhandwerker vorzunehmenden Einbaus trägt und der Vermieter den Montageort bestimmen kann. Lediglich in Ausnahmefällen darf der Vermieter den Einbau einer Satellitenschüssel untersagen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn innerhalb des folgenden halben Jahres ein Kabelanschluss installiert werden soll. Kann ein ausländischer Mieter über den vorhandenen Kabelanschluss keinen Heimatsender empfangen, muss der Vermieter bereits die Installation einer Satellitenschüssel genehmigen.