Halogenlampen-Verbot: Das sollten Sie ab dem 01. September 2018 wissen

Neu > Ratgeber | 20. Juli 2018
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Als Maßnahme für eine umweltfreundliche Energiebilanz, werden bereits seit 2009 sukzessive energieineffiziente Leuchtmittel vom Markt genommen. Nach der Glühbirne, die 2016 schon vom Markt verschwand, geht es nun auch der Halogen-Haushaltslampe an den Kragen. Seit 2016 dürfen bereits offiziell keine Hochvolt-Halogenlampen mehr hergestellt werden, wobei vor allem Reflektorlampen mit 230 Volt betroffen sind. Ab dem 01.09.2018 dürfen laut der sechsten Stufe der EU-Lampenverordnung dann auch keine 244/2009 Halogen-Haushaltslampen mehr mit ungebündeltem Licht in den Verkehr gebracht werden.

Diese Lampen sind vom Verbot betroffen.

Ab September 2018 sind alle Halogen-Leuchtmittel mit einer geringeren Energieeffizienzklasse als B, die rundum Licht abgeben, d.h. einen typischen Glaskolben besitzen und ohne Trafo betrieben werden, verboten. Die meisten dieser Lampen haben die weit verbreiteten E27- oder E14-Fassungen in Glühlampen-, Tropfen- oder Kerzenform. Diese werden meist für Allgemein-, Stimmungs- oder Eingangsbeleuchtung verwendet. Vom Verkaufsverbot ausgenommen bleiben allerdings auch künftig Halogenlampen mit R7s- und G9-Fassungen und mindestens Energieklasse C sowie Halogenleuchtmittel, für die es aufgrund ihrer besonderen Funktion noch keine Alternativen gibt, wie z. B. Ofenlampen.

Wer muss handeln?

Im ersten Schritt wird das Verbot nur für die Produzenten der Lampen und die entsprechenden Händler spürbar sein. Denn die EU-Lampenverordnung regelt lediglich das erste „Inverkehrbringen“ solcher Lampen. Sie als Endkunde zuhause müssen natürlich nicht direkt zwangsläufig  alle Halogenlampen austauschen oder entsorgen. Erst wenn im Handel ohnehin kaum mehr Halogenlampen zum Verkauf bereitstehen, werden Sie zu energieeffizienteren Alternativen greifen müssen. Doch wie entsorgen Sie alte Halogenlampen und auf welche Alternativen können Sie zurückgreifen?  

So entsorgen Sie alte Halogenlampen am umweltfreundlichsten

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, ihren Haushalt auf energieeffizientere Leuchtmittel umzurüsten, wird sich wahrscheinlich die Frage stellen, wie Sie die alten Lampen am besten entsorgen. Altglas? Restmüll? Oder doch Sondermüll? Da die Bestandteile einer Halogenlampe im Wesentlichen lediglich Metall und Glas sind, ist sie im Gegensatz zu anderen Leuchtmitteln ungiftig und damit ungefährlich. Somit ist es nicht notwendig, solche Lampen im Sondermüll zu entsorgen. Allerdings sollten Halogenlampen auch nicht im Altglas landen, da der Glaskolben nicht zusammen mit anderem Verpackungsglas recycelt werden kann. Der Halogen-Glaskolben hat nämlich eine völlig andere Beschaffenheit als z. B. Flaschenglas und würde so den Recyclingkreislauf erheblich stören. Dementsprechend empfiehlt es sich, die Halogenlampen ganz bequem im Restmüll zu entsorgen.  

LED: Die Alternative zur Halogenlampe

Eine sehr gute Alternative zur Halogenlampe ist die aktuell energiesparendste Lampe auf dem Markt: die LED-Lampe. Sie verbraucht nicht nur wesentlich weniger Strom als die Halogenlampe, sondern hat auch eine deutlich höhere Lebensdauer und spart somit bares Geld, da die Anschaffungskosten für eine solche Lampe wesentlich seltener anfallen. Hier bieten sich die TECHNILUX und PORTALUX LED-Lampen von TechniSat an. Folgende Leuchtmittel hat TechniSat unter anderem im Sortiment:
Weitere LED-Lampen finden Sie im TechniSat Online-Shop.